Auf Wunsch lassen wir ihnen gerne die Satzung per E-Mail zukommen. Es besteht keine Pflicht die Vereinssatzung zu veröffentlichen, da die Vereinssatzung nach § 79 Absatz 1 BGB für jedermann bei dem Gericht, das das Vereinsregister führt, einsehbar ist.
Satzung
Auf Wunsch lassen wir ihnen gerne die Satzung per E-Mail zukommen. Es besteht keine Pflicht die Vereinssatzung zu veröffentlichen, da die Vereinssatzung nach § 79 Absatz 1 BGB für jedermann bei dem Gericht, das das Vereinsregister führt, einsehbar ist.
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